Skills Schecks 2025 – FFG
Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) fördert Weiterbildungsmaßnahmen, die eine nachhaltige und/oder digitale Transformation der Wirtschaft vorantreiben. Weiterbildungen bei A-NULL können über den Skills Scheck gefördert werden.
Was wird gefördert?
Maßnahmen mit Schwerpunkt Digitalisierung zur Weiterbildung von Mitarbeiter:innen – unsere Kurse erfüllen diese Bedingung.
Wer wird gefördert?
Bestehende Unternehmen mit Firmensitz in Österreich. Max. fünf Mitarbeiter:innen pro Unternehmen werden gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote beträgt maximal 50% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Die Gesamtsumme pro Mitarbeiter:in ist mit € 5.000,- gedeckelt.
Was sind die Einreichkriterien?
Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildungen, die überwiegend zur ökologischen Nachhaltigkeit bzw. digitalen Transformation der Wirtschaft dienen.
Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung bei der FFG eingereicht werden.
Die Rechnung zur Weiterbildung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht ausgestellt sein.
Die Weiterbildung muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Antragstellung vollständig abgeschlossen werden.
Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten Weiterbildungsanbieter besucht werden – wir erfüllen diese Kriterien.
Wie erfolgt die Einreichung?
Die Einreichung ist je nach Mittelverfügbarkeit laufend bis längstens 30.01.2026 12:00 Uhr MEZ nur elektronisch via eCall möglich.
Sind die Förderungsmittel vor Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen.
Bitte beachten Sie, dass Sie NUR Kurse einreichen dürfen, die Sie TATSÄCHLICH auch besuchen. Wenn Sie eine Fitnesscard einreichen wollen, muss der GESAMTWERT DER KURSE jenen der Fitnesscard übersteigen!
Wir sind Ihnen gerne bei der korrekten Einreichung behilflich.